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Allgemeines

Personal

Personal in MAK155,04
Auszubildende36
Teilzeitquote (ohne Anwärter)37,1 %

Stand 01.01.2025

Amtsbezirk

Der Amtsbezirk des Finanzamts Coburg liegt im nordwestlichen Teil des Regierungsbezirks Oberfranken.

Er umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Coburg sowie des Landkreises Coburg mit den

4 Städten13 Gemeinden
NeustadtAhorn
Bad RodachDörfles-Esbach
RödentalEbersdorf
SeßlachGroßheirath
 Grub am Forst
 Itzgrund
 Lautertal
 Meeder
 Niederfüllbach
 Sonnefeld
 Untersiemau
 Weidhausen
 Weitramsdorf

Erweiterter Amtsbezirk

Das Finanzamt Coburg ist außerdem zuständig für die

  • Betriebsprüfung (Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe)
  • Umsatzsteuersonderprüfung
  • Lohnsteuerprüfung (bei Betrieben ab 500 Arbeitnehmern)

der Betriebe im Amtsbezirk der Finanzämter Kronach und Lichtenfels.

Aufgaben

Das Finanzamt Coburg ist innerhalb seines Amtsbezirks, der kreisfreien Stadt Coburg und des Landkreises Coburg, zuständig für die Festsetzung und Erhebung folgender Steuern, Zulagen und Messbeträge:

  • Bauabzugsteuer
  • Einkommensteuer
  • Grunderwerbsteuer
  • Kapitalertragsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Lohnsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Arbeitnehmer-Sparzulage
  • Eigenheimzulage
  • Investitionszulage
  • Wohnungsbauprämie
  • Gewerbesteuermessbetrag (nur Festsetzung)
  • Grundsteuermessbetrag (nur Festsetzung)

Des Weiteren ist das Finanzamt Coburg in diesem Bereich zuständig für die Durchführung von:

  • Betriebsprüfungen
  • Umsatzsteuerprüfungen
  • Lohnsteuerprüfungen

Zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist die zentralisierte Finanzkasse beim Finanzamt Lichtenfels.

Zuständigkeit anderer Finanzbehörden

Steuerliche AngelegenheitZuständige Finanzbehörde
Erbschaft-/SchenkungsteuerFinanzamt Hof
Gewerbesteuer (Festsetzung und Erhebung)Stadt-/Gemeindeverwaltung
Grundsteuer (Festsetzung und Erhebung)Stadt-/Gemeindeverwaltung
HundesteuerStadt-/Gemeindeverwaltung
Verbrauchsteuern (z.B. Mineralölsteuer)Zollverwaltung
Kapitalverkehrsteuern und sonstige VerkehrsteuernZentralfinanzamt Nürnberg
Umsatzsteuer der im Ausland ansässigen UnternehmenZentralfinanzamt Nürnberg
Besteuerung ausländischer Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie die Lohnsteuererhebung (§38 (1) S. 1 Nr. 2 EStG) und Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher (außerhalb des Baubereichs)Zentralfinanzamt Nürnberg
Steuerfahndung (bei Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und organisierter Kriminalität)Finanzamt Nürnberg-Süd
Steuerfahndung in sonstigen FällenFinanzamt Bayreuth
Bußgeld- und StrafsachenFinanzamt Hof